Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden verschiedenen Kostenträgern in Rechnung gestellt. Daran leisten die Krankenversicherer gemäss Vorgabe des Bundes einen festen Beitrag. Ebenso haben die Klienten über 18 Jahre einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % (max. Fr. 15.35 pro Tag) zu übernehmen. Bei den Pflegeleistungen entsprechen diese 10% zwischen 5.25 und 7.70 Franken pro Stunde. Die Restkosten hat gemäss Gesetz die Wohngemeinde zu finanzieren.

Wünschen Sie Unterstützung? Wir beraten Sie gerne und erstellen in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt/mit Ihrer Ärztin die entsprechende Verordnung.

Für die Kostenübernahme der Spitex-Unterstützung im Bereich Hauswirtschaft und Sozialbetreuung sind eine ärztliche Verordnung und eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse nötig. Regelmässige, hauswirtschaftliche Reinigungsarbeiten werden bei Klienten im Rentenalter in Zusammenarbeit mit der Pro Senectute Thurgau – Hilfen in und ums Haus erbracht.

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